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   BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77   

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https://dejure.org/1979,12270
BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,12270)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1979 - IV ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,12270)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,12270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten - Angemessene Aufteilung des Einkommens erwerbstätiger geschiedener Ehegatten - Begriff des "Betrags des angemessenen Unterhalts"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Angemessene Aufteilung des Einkommens erwerbstätiger geschiedener Ehegatten; Begriff des "Betrags des angemessenen Unterhalts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1985
  • MDR 1979, 917
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77
    Bei der Bemessung des Betrages kann aber von Richtsätzen ausgegangen werden, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]).
  • BSG, 09.02.1971 - 11 RA 208/69

    Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt - Angemessener Unterhalt der Ehefrau - Eigenes

    Auszug aus BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77
    Das Bundessozialgericht hat allerdings in einem Fall, in dem die Ehefrau zwar Einkommen aus Vermögen, aber nicht aus einer Erwerbstätigkeit bezogen hatte, deren angemessenen Unterhaltsbedarf mit einer Quote der addierten Einkommen bemessen (BSGE 32, 197 = NJW 1971, 1333).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Den Unterhaltsanspruch nach einer von der Halbteilung abweichenden Quote der zusammengerechneten Einkünfte zu bemessen, wie es im angefochtenen Urteil geschehen ist, widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f; Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539, 541).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Die Bedenken, die der Bundesgerichtshof gegen die Bemessung des Unterhalts nach einer Quote der addierten Einkommen der Ehegatten erhoben hat (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.; Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539, 541) wirken sich nicht aus, wenn der Tatrichter, wie es hier geschehen ist, eine jeweils gleichhohe (hälftige) Beteiligung an den die ehelichen Lebensverhältnissen prägenden beiderseitigen Einkünften für angemessen erachtet.
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung von Inkrafttreten der

    Dem Gedanken der Surrogatlösung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht diese frühere Rechtsprechung jedenfalls nicht entgegen (vgl. auch BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Die durch den Gebrauch solcher Hilfsmittel erzielten Ergebnisse müssen im Einzelfall jedoch daran gemessen werden, ob sie den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung tragen und angemessen sind; falls erforderlich, müssen sie nach den besonderen Umständen des zu entscheidenden Falles berichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693).

    Der ungleiche Verteilungsmaßstab des angefochtenen Urteils wird noch deutlicher, wenn allein die Einkommensdifferenz betrachtet wird, die zwischen den Parteien im Zeitpunkt der Scheidung nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts in Höhe von (2.450 - 1.400 =) 1.050,00 DM bestanden hat: Die der Klägerin zuerkannten 250, 00 DM entsprechen weniger als einem Viertel des Unterschiedsbetrages (vgl. BGH, Urt. vom 13. Juni 1979 a.a.O. 8.694).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits entscheiden (Urteil vom 13. Juni 1979 a.a.O. S. 693), daß die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach Billigkeitsgrundsätzen stufenweise vorzunehmen ist: Zunächst muß der nach den ehelichen Lebensverhältnissen der geschiedenen Ehegatten erforderliche volle Unterhalt ermittelt werden; auf der gleichen Stufe sind die Beträge des angemessenen Unterhalts für andere Unterhaltsberechtigte festzustellen, damit alle zu berücksichtigenden Ansprüche zu dem insgesamt für Unterhaltszahlungen verfügbaren Betrag in Relation gesetzt werden können.

  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Zwar geht diese Berechnungsart davon aus, daß die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Einkommen beider Ehegatten bestimmt worden sind und daß beide Ehegatten auch weiterhin mit ihren Einkommen zu dem dadurch festgelegten Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 BGB) beitragen müssen (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Daß in Fällen beiderseitiger Einkommen aus Erwerbstätigkeit der Unterhaltsbedarf des berechtigten Ehegatten nicht nach einer Quote der addierten Einkommen zu bemessen ist, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.) dargelegt.
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    In einem Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692) hatte der frühere IV. Zivilsenat zu § 59 EheG ausgeführt, diese Vorschrift sei als "umfassende Regelung des Einflusses der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf den Unterhaltsanspruch anzusehen"; er hatte es auf dieser Grundlage bei offensichtlich unzulänglicher Leistungsfähigkeit des Verpflichteten für möglich gehalten, ohne Festlegung der Höhe des angemessenen Unterhalts nach § 58 EheG "das geringe Einkommen des Verpflichteten unter den geschiedenen Ehegatten nach Billigkeitsgrundsätzen aufzuteilen".
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse;

    Wie die von ihm angewandte sogenannte Differenzmethode (vgl. dazu BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - NJW 1979, 1985 = FamRZ 1979, 692) zeigt, hat das Berufungsgericht bei der Ermittlung dieser Lebensverhältnisse die Summe des von beiden Parteien erzielten oder doch erzielbaren Einkommens zugrunde gelegt.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 70/83

    Geltendmachung des Unterhalts von volljährigen ehelichen Kindern im

    Der Endpunkt für die Entwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse wird (erst) durch den Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gesetzt; bis zur Auflösung der Ehe (§ 1564 Satz 2 BGB) absehbare Entwicklungen müssen daher berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693, undSenatsurteil vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 694) geht das Berufungsgericht davon aus, daß bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts sowohl nach § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB als auch nach §§ 1570 ff., 1578 Abs. 1 BGB an sich jedem Ehegatten die Hälfte des anrechnungsfähigen Einkommens zuzubilligen ist, weil die Ehegatten grundsätzlich in gleicher Weise am ehelichen Lebensstandard teilnehmen.
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 622/80

    Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts;

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85

    Bindung des Richters im Abänderungsverfahren

  • BGH, 08.12.1993 - XII ZR 115/92

    Maßgeblichkeit bundesdeutschen Rechts für den Anspruch auf nachehelichen

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 614/80

    Anspruch auf und Berechnung des Ehegattenunterhalts - Berücksichtigung von

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 674/80

    Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - Bemessung von

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 383/81

    Abänderungsklage - Tatrichterliche Würdigung - Verweigerung der

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80

    Nachehelich Unterhaltspflicht des Ehegatten zur Gewährung eines angemessenen

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine

  • OLG Koblenz, 20.02.1990 - 11 UF 880/89

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 23/83

    Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung eines Unterhaltsanspruches nach Scheidung

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 730/80

    Mehrbedarf aufgrund laufender Kosten für ein Familienwohnheim

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 6/83

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Grobe Unbilligkeit - Herabsetzung des

  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 82/82

    Wirkungen einer Scheidungsvereinbarung - Verhältnis von Scheidungsvereinbarung

  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 732/80

    Abänderungsklage auf Aufhebung der Unterhaltsverpflichtungen eines Ehemannes

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 341/81

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auf Grund einer krankheitsbedingten

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 317/81

    Ergänzender Unterhalt - Höhe des Unterhaltsanspruchs - Differenzmethode zur

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 649/80

    Zulage für erhöhten Kleiderverschleiss - Bemessung des Unterhalts unter

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